nina:
darf man das denn dann überhaupt noch verkaufen?
jan:
Ich kenne das nur bei Lebensmitteln die noch gewerblich weiter verarbeitet weden sollen. Grundsätzlich geht es, wenn entsprechende Stellen die Ware geprüft haben und ein neues MHD festgelegt haben. Ich bin mir nicht ganz sicher ob die das haben machen lassen.
raggi:
aber die netten alten männer würden doch niiiie was ungesetzliches tun!!!! ... würden sie?
stephan:
Weder aus dem MHD noch aus dem Verbrauchsdatum leitet sich rechtlich ein Anspruch ab, wenn das Produkt bereits vor dem angegebenen Datum nicht mehr verzehrsfähig ist und der Hersteller die Seriosität seiner Angaben nachweisen kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen weiter verkauft werden, sofern der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Entsprechend leitet sich daraus ab, dass kein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht, wenn dieser ohne Absicht ein Produkt mit abgelaufenem MHD erwirbt, sofern das Produkt noch als einwandfrei betrachtet werden kann. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen auch grundsätzlich noch verarbeitet werden, wobei sich der Verarbeiter möglicherweise einem höheren Risiko aussetzt, im Schadensfall belangt werden zu können.
stephan:
Ich würd bei Getränke Graderath gerne anfangen als derjenige der überprüfen muss ob das (gerade) abgelaufenen Bier noch trinkbar ist.